Poppelsdorfer Allee 104
53115 Bonn
Heinrich-von-Kleist-Str. 4
53113 Bonn
Südstadt
Nordrhein-Westfalen
Montag |
09:00 – 12:30
14:30 – 17:30 |
Dienstag |
09:00 – 12:30
14:30 – 17:30 |
Mittwoch |
09:00 – 13:00
|
Donnerstag |
09:00 – 12:30
14:30 – 17:30 |
Freitag |
09:00 – 13:00
|
1991 Rechtsanwaltskammer Köln
Ich bearbeite seit 1991 schwerpunktmäßig Arzthaftungsangelegenheiten und dabei insbesondere die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatz für Patienten bei Geburtsschadensfällen. Die medizinrechtliche Überprüfung erfordert zum einen eine haftungsrechtliche Spezialisierung. Zum anderen kann sie nur in fachübergreifender Zusammenarbeit mit Fachärzten und medizinischen Sachverständigen erfolgen. Wir beraten uns daher mit Fachärzten und Ärzten aus Universitätskliniken und den zuständigen Krankenkassen und -versicherungen. Wir können Sie bundesweit vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten. Meine mehrjährige anwaltliche Erfahrung im Arzthaftungsbereich ergänze ich durch regelmäßige medizin- und haftungsrechtliche Weiterbildung sowie den Kontakt zu Familien und deren geburtsgeschädigten Kindern.
Wir werden in Ihrer Angelegenheit den medizinischen Sachverhalt aus haftungsrechtlicher Sicht prüfen und Ihnen eine Antwort darauf geben, welche Risiken und Chancen bestehen, Schadenersatz zu fordern und diesen gegebenenfalls in einem Rechtsstreit durchzusetzen. Wir werden für Sie die vollständigen Behandlungsunterlagen bei den verschiedenen vor-, mit- und nachbehandelnden Ärzten und Kliniken anfordern, die Behandlungsunterlagen medizinrechtlich durcharbeiten, Ihnen aus rechtlicher Sicht darstellen, ob erfolgreich Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachmedizinern den Sachverhalt medizinisch überprüfen lassen, mit der Berufshaftpflichtversicherung des beteiligten Arztes/Klinik korrespondieren und über das Schmerzensgeld und den Schadenersatz verhandeln, den Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch klageweise vor einem Landgericht/Oberlandesgericht durchsetzen, Ihre Krankenkasse sowie Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig über den Stand der Dinge informieren. Die voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung werden wir zu Beginn selbstverständlich mit Ihnen besprechen.