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Dr. M.mel. Roland Uphoff

Dr. M.mel. Roland Uphoff

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Heinrich-von-Kleist-Str. 4
53113 Bonn
Südstadt
Nordrhein-Westfalen

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Bürozeiten

Montag 09:0012:30
14:3017:30
Dienstag 09:0012:30
14:3017:30
Mittwoch 09:0013:00
Donnerstag 09:0012:30
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Freitag 09:0013:00

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1991 Rechtsanwaltskammer Köln

Über Dr. M.mel. Roland Uphoff

Ich bearbeite seit 1991 schwerpunktmäßig Arzt­haftungs­angelegen­heiten und da­bei ins­be­son­dere die Durch­setzung von Schmer­zens­geld und Schaden­ersatz für Pa­tien­ten bei Geburts­schadens­fällen. Die medizinrechtliche Überprüfung erfordert zum einen eine haf­tungs­recht­liche Speziali­sierung. Zum anderen kann sie nur in fach­über­greifender Zu­sam­men­ar­beit mit Fach­ärzten und medizi­nischen Sach­verständigen erfolgen. Wir beraten uns daher mit Fach­ärzten und Ärzten aus Universitäts­kliniken und den zuständigen Kran­ken­kassen und -ver­si­cherun­gen. Wir können Sie bun­des­weit vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten. Meine mehrjährige anwaltliche Erfahrung im Arzthaftungsbereich ergänze ich durch regelmäßige medizin- und haftungsrechtliche Weiterbildung sowie den Kontakt zu Familien und deren geburtsgeschädigten Kindern.


Wir werden in Ihrer Angelegenheit den medizinischen Sachverhalt aus haftungs­rechtlicher Sicht prüfen und Ihnen eine Antwort darauf geben, welche Risiken und Chancen bestehen, Schadenersatz zu fordern und diesen gegebenenfalls in einem Rechtsstreit durchzusetzen. Wir werden für Sie die vollständigen Behandlungsunterlagen bei den verschiedenen vor-, mit- und nachbehandelnden Ärzten und Kliniken anfordern, die Behandlungsunterlagen medizinrechtlich durcharbeiten, Ihnen aus rechtlicher Sicht darstellen, ob erfolgreich Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachmedizinern den Sachverhalt medi­zi­nisch überprüfen lassen, mit der Berufshaftpflichtversicherung des beteiligten Arztes/Klinik korrespondieren und über das Schmerzensgeld und den Schadenersatz verhandeln, den Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch klageweise vor einem Land­gericht/Oberlandesgericht durchsetzen, Ihre Krankenkasse sowie Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig über den Stand der Dinge informieren. Die voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung werden wir zu Beginn selbst­verständ­lich mit Ihnen besprechen.

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