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1999 Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Dr. Frank Peter Regelin ist Partner im Frankfurter Büro von Norton Rose Fulbright und Co-Leiter der deutschen Corporate, M&A und Securities Praxis.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Aktien- und Kapitalmarktrecht. Er verfügt mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Beratung von Emittenten und Investmentbanken im Rahmen von inländischen und grenzüberschreitenden Kapitalmarkttransaktionen mit einem Schwerpunkt auf Börseneinführungen, Kapitalmaßnahmen, Aktienplatzierungen, Wandelschuldverschreibungen und Unternehmensanleihen. Frank Regelin berät zudem regelmäßig bei öffentlichen Übernahmen und M&A-Transaktionen und unterstützt zahlreiche börsennotierte Unternehmen, Organe und Gesellschafter laufend in allen aktien- und wertpapierrechtlichen Fragen.
Frank Regelin wird seit vielen Jahren in den einschlägigen Branchenhandbüchern wie Chambers, Legal 500 und Juve als ein führender Berater für Aktien-Kapitalmarkttransaktionen (ECM) und Gesellschaftsrecht in Deutschland empfohlen. Laut Chambers Global 2018 beschreiben ihn Mandanten als „sorgfältig, immer ansprechbar, mit sehr guter technischer Expertise und hoher Effizienz in Verhandlungen." Das JUVE Handbuch 2017/18 empfiehlt Frank Regelin für ECM und zitiert einen Mandaten, der ihn mit "große Expertise, kreativ, lösungsorientiert sowie schnell und jederzeit erreichbar" beschreibt. Im Rating ‚Deutschlands Beste Anwälte 2019' des Handelsblatts mit dem Kooperationspartner The Best Lawyers™ wird Frank Regelin das vierte Mal in Folge als einer der besten Anwälte in Deutschland im Bereich Kapitalmarktrecht genannt.