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Baden-Württemberg
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1993 Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Rechtsanwalt Schneider studierte nach dem Abitur an der Universität Mannheim zunächst Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss zum Diplom-Kaufmann.
Nach Beendigung einer mehrjährigen Tätigkeit im Führungs-nachwuchs eines Großunternehmehmens studierte er an der Universität Mannheim und Heidelberg Rechtswissenschaften und absolvierte danach seine Referendarzeit am Landgericht Mannheim, die mit der Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens endete.
Danach war Rechtsanwalt Schneider in verschiedenen größeren Kanzleien in Mannheim und Karlsruhe, zuletzt als Sozius in einer Kanzlei in Karlsruhe, tätig. Im Juli 2003 verlegte Rechtsanwalt Schneider seinen Kanzleisitz von Karlsruhe nach Hockenheim.
Rechtsanwalt Schneider war neben seiner anwaltlichen Tätigkeit, vorwiegend in den Bereichen des Arbeits-, Familien- und Erbrechts, sieben Jahre lang Berater des Mietervereins Karlsruhe und nach erfolgtem Wechsel, weitere sieben Jahre Berater des Haus- und Grundbesitzervereins Karlsruhe und ist aufgrund dieser langjährigen Geschäftstätigkeit ein besonders erfahrener Spezialist in den Bereichen des Wohnungs- und Gewerberaummietrechts, des Wohnungseigentums- und Pachtrechts, des Nachbarrechts sowie des privaten Bau- und Werkvertragsrechts.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Schneider schwerpunktmäßig in der Regulierung von Verkehrsunfällen, in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, im Verkehrsstrafrecht, im Forderungseinzug, im Verbraucherinsolvenzverfahren sowie in der Gestaltung von Verträgen in den Rechtsgebieten des allgemeinen Zivilrechts (Arbeits-, Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrecht) tätig.