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Christine Putensen

Christine Putensen

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

Mönckebergstr. 27
20095 Hamburg

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040 328097831
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040 328097811
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www.medizinrecht-putensen.de

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Bürozeiten

Montag 09:0018:00
Dienstag 09:0018:00
Mittwoch 09:0018:00
Donnerstag 09:0018:00
Freitag 09:0017:00

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1995 Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Über Christine Putensen

Fachanwältin für Patienten- und Versichertenrecht, Arzthaftungs- und Medizinrecht vertritt Sie bei Behandlungsfehlern, ärztlichen Kunstfehlern und Problemen mit Krankenversicherungen oder bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen auf dem Gesundheitssektor.


Rechtsanwältin Christine Putensen steht Ihnen als Fachanwältin für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht in der Hamburger Innenstadt zur Verfügung. Von der rechtlichen Beratung über die Vertretung in Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammer bis zur Prozessvertretung in gerichtlichen Verfahren bin ich immer Ihre kompetente Ansprechpartnerin.
Gehen Sie davon aus, dass Sie durch einen
• Behandlungsfehler
• Befunderhebungsfehler
• Diagnosefehler oder
• Aufklärungsfehler
einen gesundheitlichen Schaden und eventuell in der Folge auch wirtschaftliche Schäden erlitten haben, kümmere ich mich um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die Vertretung von Angelegenheiten bei Geburtsschäden sowie Behandlungsfehlern in ärztlichen und zahnärztlichen Bereichen.
Im Bereich Arzthaftungsrecht kann ich auf Grund meiner umfangreichen Erfahrung und weiterführender Lehrgänge das sensible Verhältnis zwischen dem ärztlichen Ethos und den berechtigten Ansprüchen des Patienten abwägen. Besonders wichtig ist dabei die Kenntnis um die Beweislastverteilung und die Beibringung der Beweismittel.
Insgesamt unterstütze ich Sie als Patientenanwältin bei Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der norddeutschen Ärztekammer sowie bei Arzthaftungsprozessen.
Außerdem vertrete ich Patienten auch gegen Krankenversicherungen wegen der Durchsetzung von Ansprüchen auf Übernahme oder Erstattung von Behandlungskosten und Aufwendungen für Medikamente.
Zum Medizinrecht gehört auch die Beratung von Ärzten betreffend die unterschiedlichsten Praxisverträge und Gesellschaftsverträge mit medizinrechtlichem Hintergrund einschließlich berufsrechtlicher Anforderungen. Außerdem können Ärzte/Zahnärzte mich mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die kassenärztliche/kassenzahnärztliche Vereinigung und mit der Abwehr von Honorarrückforderungsbescheiden beauftragen.

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