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2005 Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Rechtsanwalt Bernd Kiderlen | Teilungsversteigerung, Zwangsversteigerung, Ersteigerung, Zwangsverwaltung
Kiderlen Außer Spesen, nichts passiert… Vor einigen Jahren war ich gezwungen eine Immobilie zu einer Teilungsversteigerung zu führen, da es keinen anderen Weg zu einer amtlichen Klärung gab. In diesem Zusammenhang habe ich dann RA Kiderlen im Internet gefunden, der sich dort als Speziallist für derartige Versteigerungen darstellte, zumal er auch Mitautor eines Buchs war. Bei meinem ersten Besuch bei ihm erklärte er, dass er Wege kennt, um erfolgreich aus einer solchen Versteigerung heraus zu kommen; das hörte sich sehr gut an und so schlossen wir einen Vertrag zu entsprechend hohen Konditionen. Wir vereinbarten mehrere Zahlungsstufen und nach der ersten fragte ich nach dem „Königsweg“, den er aber zu dem Zeitpunkt noch nicht nennen wollte. So zahlte ich die nächste Rate, wieder keine neuen Wege. Irgendwann standen wir dann gemeinsam vor Gericht, wo er neben mir saß und lediglich meine Gebote der Richterin der Versteigerung laut zurief, was ich letztlich auch selbst hätte machen können. Außer der lauten Bekanntgabe meiner Gebote, während der Versteigerung, habe ich keine verwertbaren „Königswege“ von Herrn Kiderlen bekommen. Auch habe ich bis heute nicht erfahren, was er denn noch für Wege kennt, um deutlich erfolgreicher aus einer solchen Verhandlung zu kommen: Bluff! Fazit: Stellt den Antrag auf Teilungsversteigerung mit Euren bekannten Anwälten und geht mit ihm oder auch allein zur Versteigerung; RA Kiderlen kann es nicht besser.