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1993 Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Aus 25,29 EUR Restforderung werden laut Mahnbescheid innerhalb 3 Monate 132,39 EUR Zinsrückstände und Verzugszinsen, zuzüglich 86 EUR Verfahrenskosten gesamt 218,39 EUR "Urteilen Sie selbst"
Meiner Meinung nach wird man als Schuldner dieser Kanzlei nicht fair behandelt. Die meiner Meinung nach unberechtigte Forderung der Zinsen etc. betrug in etwa die Höhe des Streitwertes (welcher von mir nach Erhalt des Mahnbescheides, welcher auch die erstmalige Kenntnisnahme dieser Kanzlei war, sofort beglichen wurde) und hat sich im nachhinein verdreifacht.
Leider kann ich aus meiner Sicht nur eine - 5 bewerten. Nach erfolgter Einigung mit dem Gläubiger und nach erfolgter Zahlung (03.07.2014!!) Erfolgte KEINE Aufhebung der Pfändung meines Kontos! somit verstößt Herr RA Fütterer gegen jegliche Rechtsform. MfG
Hier scheint manches im Argen zu liegen! Kosten explodieren plötzlich aus dem Nichts! Kommunikation mangelhaft, Adressbestände einfach falsch. Sorry, aber hier wird nicht sauber gearbeitet!