Kirschallee 52
14469 Potsdam
Tulpenweg 3
14476 Potsdam
Potsdam-Innenstadt
Brandenburg
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2003 Brandenburgische Rechtsanwaltskammer
Beratungshilfe erhalten all diejenigen die bedürftig im Sinne des BerHG sind.
Erscheint ein Ratsuchender mit einem Berechtigungsschein beim Anwalt, so kann der Rechtsanwalt in dem aus dem Berechtigungsschein ersichtlichen Umfang beraten oder für den Rechtssuchenden sonst vertretend tätig zu werden.
Der Antrag für Beratungshilfe muss beim Amtsgericht vom Rechtssuchenden eingereicht werden, in dessen Bezirk der Rechtssuchende in der Regel seinen allgemeinen Wohnsitz hat. Der Rechtspfleger stellt dann einen Beratungsschein unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl aus. In dem Antrag sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtssuchenden glaubhaft zu machen. Es kann jedoch keine Beratungshilfe in Anspruch genommen werden, wenn andere Kostenträger zur Verfügung stehen, z.B. Rechtsschutzversicherungen.
Frau Hein ist Fachanwältin für Arbeitsrecht - Ihre Adresse in Potsdam, wenn es um Arbeitsrecht geht!