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2009 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Frau Kollmann hat sich von Anfang an umfassend mit meinem Fall beschäftigt. Nach einer Erstberatung war mir im Vergleich mit anderen Anwälten schnell klar, dass Frau Kollmann die richtige Wahl ist. Dies hat sich bis zum Erfolgreichen Ende ihres Einsatzes als meine Anwältin mehr als bestätigt. Ich bin ihr sehr dankbar!
Ich habe Kanzlei Kollmann Mitte Februar wegen einer dringenden und eiligen Sache wegen Kindesentzug und Umgang per Mail kontaktiert. Danach wurde am 18.2.22 ein Telefontermin ausgemacht und mir gesagt, wenn Frau Kollmann danach das Mandat übernimmt kostet es 250€ die Stunde. Das damit netto gemeint ist, wurde nicht gesagt. Das Telefonat fand dann auch am 24.2.22 auch statt. Danach habe ich am 24.2.22 noch Emails geschickt mit Fragen usw., da darauf nicht geantwortet wurde, habe ich am 25.2.22 noch mal in der Kanzlei angerufen und mir wurde gesagt, ich soll noch mal eine Mail mit meiner expliziten Frage schreiben und nicht zu viel, dann wird Frau Kollmann auch antworten. Das habe ich dann auch direkt getan. Am 25.2.22 wurden mir Vollmacht und Vergütungsvereinbarung zugesendet mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung. Außerdem eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung. Am 28.2.22 habe ich nochmals in der Kanzlei nachgefragt, da ich sonst ohne Antwort das Mandat nicht erteilen kann. Leider kam dann erst nach knapp 2 Wochen am 9.3.22 eine Antwort auf meine Mail und die Aufforderung 297,50€ zu zahlen. Ich frage mich nur wofür so viel Geld für ein Telefonat wo ich kurz meine Geschichte erzählt habe? Für mich ist das keine Beratung wenn man fast zwei Wochen nicht antwortet, obwohl es sehr dringend ist…, in der Zwischenzeit habe ich bereits einer anderen Anwältin mein Mandat erteilt und Antrag auf Umgang wurde innerhalb kürzester Zeit gestellt und das nicht für 300€ die Stunde sondern nach RVG. Ich bin von so einer schwachen Leistung für so viel Geld jedenfalls sehr enttäuscht. Leider konnte man sich auch nicht auf die Zahlung der Hälfte einigen.