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Peter Johannes Zwingel

Peter Johannes Zwingel

Rechtsanwalt

Karl-Böhm-Str. 109
85598 Baldham
Bayern

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Bürozeiten

Montag 09:0012:00
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Freitag 09:0012:00

Rechtsgebiete

Teilungsversteigerung

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1994 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Über Peter Johannes Zwingel

Spezialist für Zwangsversteigerungsrecht, Immobilienrecht, Bankrecht, Gesellschaftsrecht


- Teilungsversteigerungsverfahren bei Beendigung der Gemeinschaft von Eheleuten (Ehescheidung), Miterben, Miteigentümern, GbR, oHG und die damit regelmäßig einhergehenden Prozesse um die Verteilung des häufig teilweise hinterlegten Erlöses und die Behandlung bestehen bleibender Belastungen (Übererlös, Rückgewähransprüche).
- Unterstützung von Bietinteressenten und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Voreigentümer.
- Durchsetzung von Gläubigerforderungen im Rahmen von Versteigerungsverfahren und Zwangsverwaltung sowie anderer Zwangsvollstreckungsverfahren.
- Unterstützung von Schuldnern gegen Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und andere Vollstreckungsverfahren einschließlich langfristiger Strategien und der Suche nach wirtschaftlichen Lösungen wie einer Umfinanzierung.
- Rechtsbehelfe, Rechtsmittel, Zivilprozesse im Bereich Zwangsvollsteckung (etwa Vollstreckungsgegenklagen) mit Einstellung der Zwangsvollstreckung; - - Zivilprozesse zu Bankrecht, Kredit- und Kreditsicherheitenrecht, Immobilien- und Grundbuchrecht.
- Kooperationen mit spezialisierten Rechtsanwälten aus typischerweise betroffenen anderen Rechtsgebieten (steuerrechtliche Fragen bei der Grunderwerbsteuer des Erstehers, mietrechtliche bei Problemen mit/von Mietern in der (v)ersteigerten Immobilie, familien- oder erbrechtliche bei Teilungsversteigerungen von Eheleuten bei Scheidung oder von Miterben).

Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. (BrV); Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DeutschenAnwaltverein e.V. (DAV); Vertragsanwalt (Verbraucheranwalt) des Verbandes Deutscher Bausparer und vermögensbildender Arbeitnehmer seit 1970 e.V. (VDB)