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1999 Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Die Kanzlei KOCHLAW wurde durch Rechtsanwalt Peter Koch, LL.M., MBA (Houston), Attorney at Law (New York), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht gegründet, um in- und ausländischen Unternehmen aller Größenordnungen kompetente Beratung und Vertretung auf höchstem professionellem Niveau in geschäftlichen Angelegenheiten in Deutschland, den USA und weltweit zu bieten. Rechtsanwalt Koch kennt sich als sowohl in Deutschland als auch im US-Bundesstaat New York zugelassener Anwalt gleichermaßen im deutschen wie im US-amerikanischen Recht aus. Er berät und vertritt seit vielen Jahren deutsche und europäische Unternehmen aber auch Privatmandanten in Fragen des US-Rechts sowie amerikanische und andere ausländische Unternehmen in Fragen des deutschen Wirtschaftsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen in Fragen des deutschen, europäischen und insbesondere auch US-amerikanischen Exportkontrollrechts.
Als Kanzlei für deutsches, US-amerikanisches und internationales Wirtschaftsrecht bieten wir in- und ausländischen Unternehmen aller Größenordnungen kompetente Beratung und Vertretung auf höchstem professionellem Niveau in geschäftlichen Angelegenheiten in Deutschland, den USA und weltweit. Hierbei können wir eigenständige Beratung und Vertretung sowohl im deutschen als auch im US-amerikanischen Wirtschaftsrecht bieten. Bezogen auf unsere Kompetenz betrachten wir uns daher ebenso sehr als deutsche wie als US-Kanzlei. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung im Bereich des deutschen, europäischen und insbesondere des US-amerikanischen Außenwirtschaftsrechts. Daneben bieten wir Privatmandanten Unterstützung in einem weiten Spektrum von Fragen des US-Privatrechts. Unser vorrangiges Bestreben ist es, den wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten optimal abzusichern und zu fördern. Dies kann am besten durch wirtschaftlich zielorientierte Beratung und Gestaltung im Vorfeld erreicht werden, durch welche die Rechtspositionen und wirtschaftlichen Ziele des Mandanten so abgesichert werden, dass Konflikte mit Geschäftspartnern, Konkurrenten oder Behörden von vornherein weitmöglichst ausgeschlossen werden. Bei Konflikten vertreten wir die Interessen unserer Mandanten energisch und konsequent, wobei wir immer im Auge behalten, dass das rechtlich Machbare nicht notwendiger Weise das für den Mandanten unter allen Gesichtspunkten wirtschaftlich Sinnvollste ist und letzteres in jedem Fall Vorrang hat. Wir bieten unseren Mandanten Beratung und Vertretung vorrangig in folgenden Gebieten: Handelsrecht - Vertragsrecht - Gesellschaftsrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Außenwirtschaftsrecht D/EU - Zivilverfahrens- und Schiedsrecht - US Handelsrecht - US Vertragsrecht - US Gesellschaftsrecht - US Gewerblicher Rechtsschutz - US Wettbewerbsrecht - US Exportkontrollen/Reexportkontrollen - US Zivilverfahrens- und Schiedsrecht