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Kai Uwe Ritter

Kai Uwe Ritter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Strafrecht

Marktstr. 83
56564 Neuwied
Heddesdorfer Berg
Rheinland-Pfalz

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02631 33515
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02631 33516
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Bürozeiten

Montag 08:0012:30
14:0017:30
Dienstag 08:0012:30
14:0017:30
Mittwoch 08:0012:30
14:0017:30
Donnerstag 08:0012:30
14:0017:30
Freitag 08:0012:30
14:0017:30

Rechtsgebiete

Bankrecht Bußgeldrecht Darlehensrecht Familienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Inkasso / Forderungseinzug Insolvenzrecht Kapitalmarktrecht Kapitalstrafrecht Kreditrecht Markenrecht Nebenklage Ordnungswidrigkeitenrecht Scheidungsrecht Strafprozessrecht Strafrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1988 Rechtsanwaltskammer Koblenz

Über Kai Uwe Ritter

Die zentral in der City von Neuwied liegende Kanzlei öffnete im Jahre 1993, wobei der vorzustellende Rechtsanwalt, Herr Ritter, der Begründer ist. Er führt Kanzlei in Familientradition fort, deren Anfänge bereits in die 30er Jahre zurückgehen. Der Einzelanwalt ist in einer Bürogemeinschaft mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig, arbeitet jedoch unabhängig.

Das Büro ist geöffnet montags bis freitags zwischen 08.00 und 12.30 Uhr sowie in der Zeit von 14.00 bis 17.30 Uhr; Besprechungstermine werden nach Absprache vereinbart. Auf Anfrage seiner Mandanten führt Herr Ritter auch Besprechungen im Hause der Klienten durch.

Der Fachanwalt für Familien- und für Strafrecht ist auch tätig im Verkehrsrecht; übernimmt darüber hinaus Mandate im Zivilrecht. Seine Aufträge erhält Herr Ritter auch gewerblichen Kunden, Institutionen, Banken und Vereinen.


Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

* Familienrecht

* Strafrecht

* Verkehrsrecht

* Vertragsrecht

* Zivilrecht

Fachgebiete/Charakteristika

Der Jurist machte die Erfahrung, dass er in seiner anwaltlichen Praxis mit Einsatz und dem Eingehen auf die Mandantenbedürfnisse sehr gute Erfolge verbuchen kann, welche ihn wiederum motivieren.

Seit 1988 ist er im Besitz der Zulassung als Rechtsanwalt. Für das Oberlandesgericht Koblenz hat er ebenfalls die Zulassung.

Beim Schwerpunkt Familienrecht sieht es Herr Ritter als ratsam an, eine ausführliche Beratung zu gewährleisten. Das Erstellen vertraglicher Schriftstücke ¿ wie z.B. Scheidungsfolgevereinbarungen - sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Verfahren.

Herr Ritter vertritt seine Mandanten in allen strafrechtlichen Belangen. Die Basis dafür ist ein absolutes Vertrauensverhältnis, um auch schnellstmöglich Beweise zur Entlastung des Mandanten zusammenzutragen.

Ständig wird Herr Ritter von Unternehmen wegen umfassender Beratung, Forderungseinzug und Prozessvertretung beauftragt.

Da Herr Ritter außerdem ein äußerst versierter Fachanwalt für Familien- und Verkehrsrecht ist, können Sie sich in allen damit verbundenen Fragen vertrauensvoll an ihn wenden. Auf die gleiche zielstrebige Art und Weise setzt sich Herr Ritter, welcher Zivilrecht mit all seinen Nebengebieten als Interessenschwerpunkt verfolgt, für seine Mandanten und deren Belange ein.

Die außergerichtliche und prozessuale Vertretung der Mandanteninteressen gilt als selbstverständlich; ebenso die Einarbeitung in andere Rechtsordnungen innerhalb der EG (z. B. Schweiz, Österreich, Belgien). Es besteht zudem eine langjährige Kooperation mit einer Steuerberatungskanzlei.

Außerberufliche Engagements

Darüber hinaus ist Herr Ritter im Förderverein für Schulen und einer Lebensberatungsstelle des Bistums Trier aktiv. Damit bringt er seine realistische Ansicht ...

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