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JUDr. Peter Schneider

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Friedrichstr. 13
80801 München
Bezirksteil Schwabing-Ost
Bayern

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089 12710901
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0172 8514350
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089 12710991
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Bürozeiten

Montag 09:0013:00
14:0017:30
Dienstag 09:0013:00
14:0017:30
Mittwoch 09:0013:00
14:0017:30
Donnerstag 09:0013:00
Freitag 09:0014:00

Rechtsgebiete

Arbeitsstrafrecht Arztstrafrecht Betäubungsmittelstrafrecht Bußgeldrecht Compliance und Strafrecht Geschäftsführerhaftung Jugendstrafrecht Kapitalstrafrecht Medizinstrafrecht Opferrecht Scheidung Sexualstrafrecht Steuerstrafrecht Straf- und Strafverfahrensrecht Strafvollstreckung

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1981 Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Über JUDr. Peter Schneider

Egal ob bei der außergerichtlichen Vertretung oder vor Gericht, wichtig ist, dass Sie einen qualifizierten und engagierten Rechtsanwalt zur Seite haben!

Meine Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt sind das
Familien- und Scheidungsrecht, das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht.

Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich natürlich in allen Bereichen
des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts tätig.
Als Strafverteidiger gilt dabei mein besonderes Interesse dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, aber auch dem Jugendstrafrecht. Hier gewinnt der Opferschutz und der Täter-Opfer-Ausgleich immer mehr an Bedeutung!

Mitte April 2010 haben wir neue Kanzleiräume in München - Neuhausen bezogen.


Nach dem Abschluss des Studiums der Rechts- und der Politikwissenschaften an der Universtät Regensburg, bin ich seit 1981 in München als Rechtsanwalt vorwiegend auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich auf die Bereiche Wirtschaftsstrafrecht, Sexual- und Jugendstrafrecht spezialisiert, bin aber auch häufig in Rauschgiftverfahren eingeschaltet. Natürlich betreue ich meine Mandanten auch, wenn sich aus der Situation familienrechtliche Probleme ergeben. Häufig werde ich gefragt, ob es richtig ist auf eine Anschuldigung zu schweigen, denn der Beschuldigte hat das Bedürfnis sich zur Sache zu äußern und die Ermittlungsbeamten suggerieren, dass durch die sofortige Aussage die Verdachtsmomente ausgeräumt werden können. Das Gegenteil ist richtig: Als Beschuldigter kennen Sie die Ermittlungsakten und damit den wahren Ermittlungsstand nicht. Also gilt Schweigen ist Gold und baldmöglichst mit dem Anwalt Ihres Vertrauens sprechen. So besteht z.B. in Steuerstrafverfahren ein Widerspruch zwischen den steuerrechtlichen Erklärungspflichten und dem strafrechtlichen Schweigerecht. Als Fachanwalt stehe ich Ihnen hier mit meinem Wissen und meiner Berufserfahrung zur Seite !

Bewertungen für JUDr. Peter Schneider

star star star star star Dienstag, 19. März 2013

Gesamt: Sehr gut Hier wurde mir und einigen Freunden und Bekannten geholfen. Endlich mal ein Anwalt der... weiterlesen

star star star star star Donnerstag, 29. August 2019

Ich kam über eine Empfehlung zu Dr. Schneider und bin mehr als zufrieden! Hier steht der Mensch im Fokus!... weiterlesen

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